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„Gemeindefinanzierung NEU erfordert rasche Evaluierung und Änderung“

4. Juni 2018

„Gemeindefinanzierung NEU erfordert rasche Evaluierung und Änderung“

Die Gemeindefinanzierung Neu (GFN) wurde vergangenes  Jahr einstimmig von der OÖ. Landesregierung beschlossen. Trotz der überwiegend positiven Rückmeldungen haben sich nun im ersten Jahr einige Probleme aufgetan. Die ursprünglich erst für die Jahre 2020/2021 geplante Evaluierung muss daher dringend vorverlegt werden, da die neue Gemeindefinanzierung die Gemeinden gerade bei der Realisierung von Großprojekten wie Schulen überfordert. Neben einer Evaluierung und Neugestaltung der Gemeindefinanzierung brauchen die Gemeinden aber dringend mehr finanziellen Spielraum. Daher fordert die SPÖ die schrittweise Abschaffung der Landesumlage und eine Entflechtung der komplizierten Finanzverflechtungen zwischen Land und Gemeinden.

 

Der neuen Gemeindefinanzierung war eine langjährige und intensive Befassung durch die Direktion Inneres und Kommunales (IKD) und Vertretern des OÖ. Gemeindebundes vorausgegangen. Ziel war ein transparentes und über­sichtliches  System der Verteilung der Bedarfszuweisungsmittel. BZ-Mittel sind Gemeindeanteile des allgemeinen Steuerkuchens, die der Bund nach einem fixen Schlüssel den Ländern überträgt.  Diese haben die Mittel den Gemeinden für Investitionen zur Verfügung zu stellen.

 

In der Vergangenheit war die Vergabe oftmals nicht nachvollziehbar, vor allem im Zusammenspiel mit den für Projekte üblicher­weise zusätzlich zur Verfügung gestellten Landeszuschüssen (LZ; zum Beispiel im Bildungs-, Verkehrs- oder Sportbereich). Gemeinden wissen nun bereits in der Planungsphase, wie viele BZ und LZ sie für ein Projekt erwarten können und wie viele Eigenmittel sie selbst dafür zur Verfügung stellen müssen (Projektfonds).

 

Zudem wird Gemeinden, die ihren Haushalt aufgrund struktureller Schwächen nicht ausgleichen können, finanziell unter die Arme gegriffen, wenn sie nachhaltige Schritte zur Budget­konsolidierung setzen (Härteausgleichsfonds). Einer langjährigen Forderung der Gemeinde­vertreterInnen folgend wird ein Teil der BZ den Gemeinden vorweg als Strukturmittel zur Verfügung gestellt (Strukturfonds). Infrastrukturelle Gemeinde-Kooperationen werden darüber hinaus mit zusätzlichen Mitteln unterstützt (Regionalisierungsfonds).

 

 

Trotz der überwiegend positiven Auswirkungen und Rückmeldungen haben sich nun im ersten Jahr der GFN einige Probleme aufgetan bzw. sind in der Praxis Änderungsnotwendigkeiten sichtbar geworden. Die ursprünglich erst für 2020/2021 geplante Evaluierung muss daher vorverlegt werden. Insbesondere  für jene Bereiche, die offensichtlich bereits zu Problemen geführt haben, muss die Evaluierung  bereits im Sommer 2018 erfolgen, damit etwaige Adaptierungen bereits für die Budgeterstellung 2019 wirksam werden (Forderung 1).

 

Nachbesserungen sind beispielsweise notwendig bei der Beschränkung von Härteausgleichsfonds-Gemeinden (Jugendzentren, EKiZ, Büchereien, Winterdienst, Freiwillige Feuerwehren…) sowie bei der für manche Gemeinden nachteiligen Berechnung der Strukturmittel und Förderquoten. Eine besondere Herausforderung für Gemeinden stellt sich bei der Realisierung von Großprojekten wie zum Beispiel bei Schulbauten. Die dafür nötigen Eigenmitteln können von den Gemeinden meist nicht oder nur nach vielen Jahren aufgebracht werden.

 

Bei der Konstruktion der GFN wurde die Finanzkraft der Gemeinden überschätzt. Die GFN kann daher nur ein erster Schritt für eine transparente und faire Gemeindefinanzierung sein, denn sie betrifft nur die Verteilung der BZ – der zu verteilende Kuchen ist aber nicht größer geworden. Es gilt daher, die Finanzkraft der oberösterreichischen Gemeinden nachhaltig zu stärken.

 

Gemeinden werden vom Land OÖ ausgehungert – SPÖ fordert rasche Entlastung

Die finanzielle Beanspruchung der Gemeinden durch das Land ist massiv und hat in den letzten Jahren auch zugenommen.  Die oberösterreichischen Gemeinden zahlen 313 Mio. Euro mehr an das Land, als sie vom Land zurückbekommen (negativer Transfersaldo zu Lasten der Gemeinden)! Zusätzlich haben auch die Gemeindeverbände einen negativen Transfersaldo von 66 Mio. Euro zu tragen.

 

Transfers (Anlage 3a des Voranschlags des Landes Oberösterreich 2018) Gemeinden
Land
Gemeindeverbände
Land
Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft (Schulerhaltungsbeiträge, Kostenbeiträge) 20.819.800 9.640.200
Kunst, Kultur und Kultus (Beitrag der Stadt Linz zur TOG) 13.848.800
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung (Heilbehandlung nach Oö. ChG) 38.936.100 111.243.800
Gesundheit (Krankenanstaltenbeiträge) 346.645.800
Straßen- und Wasserbau, Verkehr (Beiträge zum OÖ. Verkehrsverbund) 10.635.200
Finanzwirtschaft (Landesumlage) 113.340.000
gesamt 544.225.700 120.884.000
Transfers (Anlage 3b des Voranschlags des Landes Oberösterreich 2018) Land
Gemeinden
Land
Gemeindeverb
ände
Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung (Investitionsbeiträge) 950.800
Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft (Investitionsbeiträge,
KG-Gruppenförderung)
164.420.400
Kunst, Kultur und Kultus (Personalkostenzuschüsse) 5.443.700
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung (Beiträge für Soziale Dienste) 19.449.700 40.303.100
Gesundheit (Beiträge, Investitionsbeiträge) 2.250.100 330.000
Straßen- und Wasserbau, Verkehr (Investitionsbeiträge, Erhaltungsbeiträge) 28.830.500 13.893.300
Wirtschaftsförderung (Landesgartenschauen) 3.940.000
Finanzwirtschaft (Bedarfszuweisungen, Zuschüsse aus Pflegefonds) 226.466.700 49.570.700
gesamt 451.751.900 104.097.100
Transfersaldo -92.473.800 -16.786.900
abzüglich Bedarfszuweisungen (weil Gemeindemittel nach FAG) -204.247.400 -4.500.000
abzüglich Zuschüsse aus Pflegefonds (weil Bundesmittel) -16.417.300 -45.070.700
Transfersaldo zu Lasten der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände -313.138.500 -66.357.600

 

Die schwache finanzielle Ausstattung der oö. Gemeinden resultiert aus einer im Bundesländervergleich überdurchschnittlichen Beanspruchung durch das Land und macht sie auch generell anfälliger bei Konjunkturkrisen – Oberösterreich hatte nach der Finanzkrise 2008 die meisten Abgangsgemeinden Österreichs! Die diesjährige Darstellung mit einer reduzierten Anzahl an Abgangsgemeinden ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass den Gemeinden die Mittel aus dem Strukturfonds vorab zur Verfügung gestellt werden, hat aber nichts mit einer besseren Finanzsituation der Gemeinden zu tun.

 

 

Pro-Kopf-Belastung der Gemeinden nach Bundesland 2016
(KDZ auf Basis Statistik Austria, Gemeindefinanzen 2016; Berechnung Pro-Kopf-Werte: Summe Umlagenbelastung der Gemeinden bezogen auf Gesamtbevölkerung im Bundesland)

 

Deshalb fordert die SPÖ die schrittweise Abschaffung der Landesumlage (Forderung 2).

Die 113 Mio. Euro, die die Gemeinden jedes Jahr an das Land abführen müssen, sollen nicht länger zur „Behübschung“ des Landesbudgets dienen, sondern in den Gemeinden verbleiben.

 

 

 

 

Komplexe Zahlungsströme entflechten

Oberösterreich leidet an komplizierten Transferverflechtungen, die auch der Oö. Landes­rechnungshof immer wieder kritisiert. Beispielsweise zahlen die oö. Gemeinden Krankenanstaltenbeiträgen, obwohl dies eigentlich Landesaufgabe ist und die Gemeinden kein Mitspracherecht besitzen. Dagegen unterstützt das Land die Gemeinden bei der Kinderbetreuung, obwohl diese Kompetenz vor Ort in der jeweiligen Wohngemeinde liegt. Landeshauptmann Stelzer ist gefordert, sich parallel zur Bundesebene auch um eine Entflechtung der Kompetenzen und Zahlungsströme im eigenen Bundesland zu kümmern. Es braucht eine stärkere Aufgabenorientierung im oberösterreichischen Finanzausgleich, eine Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung und eine zielgerichtete Mittelausstattung der Gebietskörper­schaften. Die daraus generierten Effizienzgewinne geben den notwendigen Spielraum für die Abschaffung der Landesumlage (Forderung 3).

 

 

 

 

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